07.04.2012 Grundgesetzwidrige Einsichtsverweigerung?

"Hat der Gesetzgeber sein Interesse am ULD und am Datenschutz verloren?"

Das Unabhängige Landesamt für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) sieht sich bei datenschutzrelevanten Vorhaben übergangen. Die in Auflösung befindliche Regierung verzichtet inzwischen selbst auf eine förmliche Beteiligung. So konnte das ULD kürzlich nur durch Zufall eine geplante Regelung zum Therapie-Unterbringungs-Vollzugs-Gesetzes am Vortag der Verabschiedung lesen und ganz kurzfristig feststellen, dass die für den Datenschutz wesentliche Akteneinsichtsrecht verfassungswidrig sei.

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Tags: #Grundgesetz #Datenschutz #Pannen #ULD #Gesetzgebung
Erstellt: 2012-04-07 17:45:03
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