Anwälte, Journalisten, Geistliche müssen kommunizieren wie Berufsverbrecher oder Agenten
Ohne grundsätzliche Veränderung des Kommunikationsverhaltens von Ärzten, Anwälten oder Journalisten wird es in Österreich nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung ab 1. April keinen Vertraulichkeitsschutz für ihre Klienten, Informanten oder Patienten geben.
Die Versprechen der Politik, in den Gesetzestext Ausnahmeregelungen für diese Berufsgruppen einzubauen war voreilig weil technisch nicht durchführbar. Nun sollen Polizei und Justiz die "Verkehrsdaten analysieren und zuordnen, um festzustellen, ob sie diese Datensätze überhaupt heranziehen dürfen".
... oder die oben genannten "Geheimnisträger" müssen so kommunizieren wie es intelligente Verbrecher (nicht die aus den TV-Krimis) oder Agenten tun - also verschlüsselte E-Mails verwenden und Skype benutzen....
Mehr dazu bei http://fm4.orf.at/stories/1696431/
Update: Das Bundesland Kärnten will die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich bekämpfen
http://diepresse.com/home/techscience/internet/743687/Kaernten-will-Vorratsdatenspeicherung-bekaempfen
und http://www.dbn.at/index.php/single/krnten-sagt-nein-zu-vorratsdatenspeicherung
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Oesterreich #Kaernten #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-03-27 07:14:13 Aufrufe: 1861
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