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Öffentliche Anhörung zu elektronischer Gesundheitskarte
Gesundheitsausschuss
Berlin: (hib/STO) Um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
geht es am Montag, dem 25. Mai, in einer Anhörung des
Gesundheitsausschusses. Dazu liegen ein Antrag der FDP-Fraktion zu einem
"Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" ( 16/11245
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/112/1611245.pdf> ) sowie ein
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12289
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612289.pdf> ) vor, die bei
der Einführung der Karte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
gewährleistet sehen will.
Die FDP-Fraktion mahnt in ihrer Vorlage, es müsse sichergestellt sein,
dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Dies müsse
durch unabhängige Sicherheitsexperten überprüft werden. Die Fraktion
betont, dass sie die Perspektiven, die sich aus dem Einsatz der
Telematik im Gesundheitswesen für eine Verbesserung der Versorgung und
der Abläufe ergeben, begrüßt. Sie sehe jedoch auch die Gefahren, die mit
der Übermittlung und Speicherung hoch sensibler Gesundheitsdaten
verbunden sein könnten.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte dürfe daher nicht
übereilt erfolgen, warnen die Liberalen. Insbesondere dürften weder
Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder
andere "Dritte" Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die
Versicherten müssten zudem die Verfügungsgewalt über ihre Daten haben
und behalten. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre
Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder
nicht.
Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von
Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte. So müsse die kommerzielle Verwertung aller
gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein",
fordern sie. Zudem betonen die Grünen-Abgeordneten, dass die
"Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte
"unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe.
Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere
Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten, heißt es in der Vorlage
weiter. Sie müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb
der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht". Zugleich
mahnt die Fraktion, bei der Einführung der Gesundheitskarte
unangemessenen Zeitdruck zu vermeiden. In jeder weiteren
Entwicklungsstufe bedürfe es eines Evaluierungsprozesses, bevor die
nächste Stufe angegangen werde.
Zu der Anhörung werden Vertreter von 17 Verbänden sowie 6
Einzelsachverständige erwartet. Die öffentliche Veranstaltung findet von
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3 101)
statt.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 148
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