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02.03.2012 Organspende auf der eGK

Datenschutz darf nicht für Organspende völlig ausgehöhlt werden

Es ist geplant, dass die Krankenkassen alle 5 Jahre die Organ-Spendebereitschaft der Versicherten abfragen und auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) dokumentieren. Das kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss so: "Diese so genannte Einigung zur Organspende mache ich nicht mit. DIE LINKE lehnt die elektronische Gesundheitskarte schon in der bisher geplanten Form ab. Und erst recht, wenn nun der Schutz der Patientendaten weiter ausgehöhlt werden soll, um die Bereitschaft zur Organspende auf der e-Card festzuhalten."

Bedenken dagegen kommen zu Recht auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der sich ansonsten für die eGK auspricht.

Mehr dazu bei http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=22546&tx_ttnews[backPid]=6&cHash=93fe2349b3

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Tags: #elektronischenGesundheitskarte #Datenschutz #eGK #Organspende #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2012-03-02 08:04:59
Aufrufe: 1957

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