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Datenschutz darf nicht für Organspende völlig ausgehöhlt werdenEs ist geplant, dass die Krankenkassen alle 5 Jahre die Organ-Spendebereitschaft der Versicherten abfragen und auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) dokumentieren. Das kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss so: "Diese so genannte Einigung zur Organspende mache ich nicht mit. DIE LINKE lehnt die elektronische Gesundheitskarte schon in der bisher geplanten Form ab. Und erst recht, wenn nun der Schutz der Patientendaten weiter ausgehöhlt werden soll, um die Bereitschaft zur Organspende auf der e-Card festzuhalten." Bedenken dagegen kommen zu Recht auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der sich ansonsten für die eGK auspricht. Mehr dazu bei http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=22546&tx_ttnews[backPid]=6&cHash=93fe2349b3 Alle Artikel Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Nu Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2739-20120302-organspende-auf-der-egk.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2739-20120302-organspende-auf-der-egk.html Tags: #elektronischenGesundheitskarte #Datenschutz #eGK #Organspende #Persoenlichkeitsrecht Erstellt: 2012-03-02 08:04:59 Aufrufe: 1956 Kommentar abgeben |
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