Geheimdienste filtern Millionen Mails ohne Richterbeschluss
Grundlage der E-Mailüberwachung durch die Geheimdienste ist das G-10-Gesetz, das den Eingriff in das nach Artikel 10 des Grundgesetzes garantierte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt. Die rechtliche Grundlage für eine solche strategische Telekommunikationsüberwachung steht in §§ 5 des G10-Gesetzes. Kontrolliert wird dies durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestags ohne Befugnisse des Bundesdatenschützers.
Die Piratenpartei sagte dazu laut golem.de:Von den im Jahr 2010 verschickten 40 Milliarden E-Mails 2010, die kein Spam waren, war etwa jede tausendste E-Mail betroffen. Piratenparteis-Chef Sebastian Nerz sagte: "Der Vorfall zeigt, dass deutsche Geheimdienste tun und lassen können, was sie wollen. Obwohl das Parlamentarische Kontrollgremium über diese Grundrechtsberaubung informiert war, hat es nichts dagegen getan." Die Geheimdienste betrieben eine verfassungswidrige elektronische Rasterfahndung, von der jeder Bürger betroffen sei. Nerz riet dazu, E-Mails zu verschlüsseln.
Mehr dazu bei http://www.golem.de/news/ueberwachung-millionfache-e-mail-filterung-der-geheimdienste-ohne-richter-1202-90072.html
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Tags: #Ueberwachung #Piraten #Polizei #Geheimdienste #Verfolgung #Grundrechte
Erstellt: 2012-02-28 07:38:10 Aufrufe: 2167
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