BKA speicherte per Trojaner Telefonsex-Mitschnitte
Wozu haben wir Verfassungsgerichtsentscheidung, wie z.B. das Verbot des Lauschangriff auf den "Kernbereich privater Lebensgestaltung", wenn sich niemand daran hält? Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in seinem Bericht zum "Staatstrojaner" festgestellt, dass das BKA zum Teil auch Gespräche belauscht hat, die intime private Details enthalten.
So protokollierten sie:
- "...kurzes erotisches Gespräch...", 20.11.09, 14:31:54
- "Gespräch übers Wetter und intime Angelegenheiten", 20.11.2009, 15:43:24
- "...Liebesbeteuerungen...", 4.12.2009, 15:46:31, weiterer Wortlaut "...Danach Sexgespräch (Anm. Übers: Ab 15:52:20 bis 16:01:00 finden offensichtlich Selbstbefriedigungshandlungen statt)...", "...weiter privat über Liebe..."
Mehr dazu bei http://www.gmx.net/themen/digitale-welt/sicher-im-netz/908sy6e-bka-speicherte-telefonsex
und http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,816435,00.html
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Tags: #Trojaner #BKA #DSB #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Privatsphaere
Erstellt: 2012-02-21 10:24:40 Aufrufe: 2492
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