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Gravierende Auswirkungen auf den deutschen Datenschutz durch ACTA?Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in seinem Blog deutsches datenschutzrecht durch ACTA gefährdet. Es werden zwar die Vertragsstaaten nicht zur Kontrolle des Internets und provisorischer Speicherung von Kommunikationsdaten verpflichtet, doch müssen sie nach ACTA personenbezogene Daten preisgeben, wenn die Nutzer in irgendeiner Weise an Urheberrechtsverletzungen beteiligt sind. Diese Verpflichtung umfasst selbst Nutzungs- und Verkehrsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Besonders problematisch ist dies, wenn diese personenbezogenen Daten zwischen den Vertragsstaaten beliebig ausgetauscht werden. Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?3062-ACTA-und-der-Datenschutz Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1ML Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2697-20120214-acta-verletzt-fernmeldegeheimnis.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2697-20120214-acta-verletzt-fernmeldegeheimnis.html Tags: #ACTA #DSB #Schaar #Ueberwachung #Internetsperren #Privatsphaere Erstellt: 2012-02-14 07:39:02 Aufrufe: 2814 Kommentar abgeben |
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