Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung?
Der AK Vorrat stellt in seiner aktuellen Pressemitteilung fest:
"Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist.[1]
Nun haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate lang Gelegenheit, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Bejaht der EU-Gerichtshof sodann einen Grundrechtsverstoß, wird er die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklären. Die Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie entfällt dann ebenso wie das laufende EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung. ..."
Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/535/1/lang,de/
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-02-08 09:52:11 Aufrufe: 2072
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