Vorratsdatenspeicherung nur Hilfe für Abmahnanwälte?
Die Vorratsdatenspeicherung war nur wichtig für die Erlangung von IP Adressen von Nutzern. Das hat eine Studie des Bundeskriminalamts (BKA) ergeben, die das Innenministerium jetzt veröffentlichte. 98 % der erfolglosen BKA-Anfragen bezogen sich auf IP-Adressen, nur 2% auf Telefondaten. Eine 6-monatige Speicherung aller Festnetz- und Mobilfunkdaten ist so kaum zu rechtfertigen.
Mehr dazu bei http://www.taz.de/Vorratsdatenspeicherung/!87078/
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Datenpannen #skandale #Grundrechte
Erstellt: 2012-02-06 08:04:15 Aufrufe: 1963
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