05.02.2012 Gutachten zu Three-Strikes

Staatssekretär begrüßt neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie

Pressemitteilung des BMWi vom 03.02.2012 bewertet "Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen":

Die Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln hat heute ein Gutachten vorgelegt, das Modelle anderer EU-Mitgliedstaaten zur Versendung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet untersucht. Das Gutachten wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben. Die Studie stellt die innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modelle zur Versendung von Warnhinweisen dar. Ziel der untersuchten Modelle ist in erster Linie, die Nutzer über die rechtliche Einordnung illegaler Downloads und über legale Geschäftsmodelle aufzuklären.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: "Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen."

Zentrale Ergebnisse des Gutachtens sind:

Die Studie untersucht außerdem ein so genanntes "vorgerichtliches Warnhinweismodell", bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Ergebnisse des Gutachtens am 15. März 2012 in dem von ihm initiierten "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" mit Rechteinhabern und Diensteanbietern diskutieren.

Hintergrundinformationen:
Das BMWi hat Ende 2008 den "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" ins Leben gerufen, in dessen Rahmen Rechteinhaber und Diensteanbieter Möglichkeiten der Zusammenarbeit zur Verbesserung des Urheberrechtsschutzes diskutieren. Die im letzten Jahr beauftragte Studie sollte empirische Erkenntnisse über gesetzliche Regelungen in anderen Mitgliedstaaten und ihre Auswirkungen zur Verfügung stellen.

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[1] Haute Autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet

Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=474200.html

Anmerkung: keine (siehe lieber unseren Standpunkt zu Internetsperren: Netzneutralität muss Grundpfeiler des Internets bleiben oder Stellungnahme zu Netzfiltern im Kampf gegen Kinderpornographie)

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Tags: #Internetsperren #Zensur #Zugangserschwerungsgesetz #Informationsfreiheit
Erstellt: 2012-02-05 09:12:21
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