Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof wird als erstes die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zwei Monate lang um Auskunft und Stellungnahme bitten. So ist mit einer Entscheidung des Gerichtshofs zur Unvereinbarkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur VDS mit der EU-Grundrechtecharta noch einige Zeit vergehen. Gibt der Gerichtshof den Klägern Recht, so ist die EU-Richtlinie nichtig.
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #EU #EUGH #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-01-31 10:11:03 Aufrufe: 1802
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