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Datenschutz auch für Hartz-IV-BezieherEin Urteil des Bundessozialgerichts untersagt den Jobcentern eine Datenweitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen, denn durch die Offenlegung der sozialen Lage seien die Betroffenen dem "Hohn und Spott anderer (in dem Fall der Familie des Vermieters) ausgesetzt". Erst in 3. Instanz gaben die Bundessozialrichter der klagenden Familie Recht. Mehr dazu bei http://www.jungewelt.de/2012/01-28/043.php Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1M8 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2660-20120129-keine-datenweitergabe-ohne-einwilligung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2660-20120129-keine-datenweitergabe-ohne-einwilligung.html Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Jobcenter #hartzIV #Menschenrechte Erstellt: 2012-01-29 10:02:17 Aufrufe: 2127 Kommentar abgeben |
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