Datenschutz auch für Hartz-IV-Bezieher
Ein Urteil des Bundessozialgerichts untersagt den Jobcentern eine Datenweitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen, denn durch die Offenlegung der sozialen Lage seien die Betroffenen dem "Hohn und Spott anderer (in dem Fall der Familie des Vermieters) ausgesetzt". Erst in 3. Instanz gaben die Bundessozialrichter der klagenden Familie Recht.
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Jobcenter #hartzIV #Menschenrechte
Erstellt: 2012-01-29 10:02:17 Aufrufe: 2143
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