Datenschutz auch für Hartz-IV-Bezieher
Ein Urteil des Bundessozialgerichts untersagt den Jobcentern eine Datenweitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen, denn durch die Offenlegung der sozialen Lage seien die Betroffenen dem "Hohn und Spott anderer (in dem Fall der Familie des Vermieters) ausgesetzt". Erst in 3. Instanz gaben die Bundessozialrichter der klagenden Familie Recht.
Mehr dazu bei http://www.jungewelt.de/2012/01-28/043.php
Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1M8
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2660-20120129-keine-datenweitergabe-ohne-einwilligung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2660-20120129-keine-datenweitergabe-ohne-einwilligung.htm
Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Jobcenter #hartzIV #Menschenrechte
Erstellt: 2012-01-29 10:02:17 Aufrufe: 2127
Kommentar abgeben