29.01.2012 Keine Datenweitergabe ohne Einwilligung

Datenschutz auch für Hartz-IV-Bezieher

Ein Urteil des Bundessozialgerichts untersagt den Jobcentern eine Datenweitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen, denn durch die Offenlegung der sozialen Lage seien die Betroffenen dem "Hohn und Spott anderer (in dem Fall der Familie des Vermieters) ausgesetzt". Erst in 3. Instanz gaben die Bundessozialrichter der klagenden Familie Recht.

Mehr dazu bei http://www.jungewelt.de/2012/01-28/043.php

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Jobcenter #hartzIV #Menschenrechte
Erstellt: 2012-01-29 10:02:17
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