Information wäre eine "Vertiefung des Grundrechtseingriffs"
Auf eine Anfrage von netzpolitik.org, warum keine einzige der betroffenen Personen nach Abschluss der Ermittlungen darüber informiert wurde, antwortete die Berliner Polizei: "Nein, weil eine Namhaftmachung und Ermittlung der Beteiligten eine Vertiefung des Grundrechtseingriffs bedeutet hätte. "
Mehr zu dem Skandal über Funkzellenabfragen bei der Berliner Polizei bei
http://netzpolitik.org/2012/funkzellenabfrage-in-berlin-naturlich-erheben-wir-daten-unbescholtener-burger/
und http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2012_01/piratenpartei_kritisiert.html
und http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article13827213/Keine-massenhafte-Handy-Ueberwachung-zulassen.html
Anmerkung: Der Grundrechtseingriff ist schon durch die Abfrage geschehen, das gibt die Polizei zu. Nach den im Datenschutzgesetz (BDSG) üblichen Regeln ist eine Verletzung des Datenschutzes nach Bekanntwerden dem Geschädigten anzuzeigen (Informationspflicht). Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Mehrheit gegen Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsgesetze ins gigantische wächst, wenn jeder Handynutzer informiert wird, dass sein Handy um diese Uhrzeit an jenem Ort gescannt wurde....
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Tags: #Ueberwachung #Handy #Funkzellen #Datenpannen #skandale #Berlin #Polizei #Geheimdienste
Erstellt: 2012-01-22 08:54:57 Aufrufe: 1749
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