Hamburger Behörden nutzten "stille SMS" 134.700 mal
Über 134.706 mal wurden 2010 in Hamburg Handyortungen wegen "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Überprüfung wegen "Gefahr im Verzug" von Polizei und Geheimdienst genutzt. Beim Verfassungsschutz stiegen die stillen SMS von 71 im Jahre 2007 auf 25.658 im Jahre 2011.
Rechtliche Grundlage der Überwachungen sind §1 und 3 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes und bei der Polizei die §10a und 10 b des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zur Gefahrenabwehr und §100a der Strafprozessordnung.
Mehr dazu bei http://www.golem.de/1201/89160.html
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Tags: #Ueberwachung #Handy #SMS #Polizei #Geheimdienste #Verfolgung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-01-20 08:39:14 Aufrufe: 2230
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