07.01.2012 Verstoß gegen das Wehrpflichtgesetz

Bundeswehr verschickt Werbung statt Information

Bei der Abschaffung der Wehrpflicht hatte der Gesetzgeber "vergessen", das Wehrpflichtgesetz zu ändern. So schicken die Meldeämter weiterhin die Daten aller Jungen und Mädchen, die im nächsten Jahr 18 werden an die Bundeswehr. Von dort flattern den Jugendlichen nun Werbung für die Bundeswehr ins Haus.

Es ist aber Widerspruch möglich: Jugendliche können sich gegen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr wehren und bei der Meldebehörde rechtzeitig Widerspruch einlegen.

Mehr dazu bei http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Bundeswehr-will-von-Stadt-Hannover-Adressdaten-junger-Leute-haben

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Tags: #Datenpannen/-skandaleDatenschutz #Bundeswehr #Grundrechte #Werbung #Schule #MilitaerFriedenserziehung
Erstellt: 2012-01-07 09:09:56
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