Tschechisches Verfassungsgericht beschränkt Überwachung von Mobiltelefonen
Zum 2. Mal hat das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hat erneut gegen die Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Im aktuellen Urteil wurde der Paragraf 88a des “Criminal Procedure Code” annulliert. Dort war geregelt, wie Daten von Kommunikationsüberwachungen übermittelt und verwendet werden dürfen. Einige Provider hatten nach dem 1. Urteil Verbindungs- und Bewegungsdaten angeblich für eigene Zwecke weiter gespeichert. Das gleiche Verhalten wurde auch in Deutschland festgestellt und gerügt.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2012/vorratsdatenspeicherung-in-tschechien-verfassungswidrig-schon-wieder/#comments
und http://www.unwatched.org/20120105_Tschechisches_Verfassungsgericht_beschraenkt_Ueberwachung_von_Mobiltelefonen
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Tschechien #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-01-05 09:25:02 Aufrufe: 1936
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