Drohnen in Deutschland für Militär und Polizei
"Bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte sollen gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen“ können, so steht es im Gesetzestext. Der Angst einflößende Begriff Drohne wurde im neuen Luftfahrtgesetz durch den neutraleren Begriff UAS („Unmanned Aerial System“) ersetzt. Es gibt heute bereits 142 militärische Drohnensysteme, die nun "auch zivil nutzbar sein dürfen".
Die Einsatzszenarien sind allerdings nur vage als "im Umwelt- und Verkehrsbereich" beschrieben.
Mehr dazu bei http://www.derwesten.de/politik/bundesregierung-will-drohnen-zur-ueberwachung-einsetzen-id6207195.html
Siehe dazu auch Drohnen, ein rechtsstaatlicher Albtraum und Spionagedrohnen
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Tags: #Drohnen #BRD #Verfolgung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Militaer
Erstellt: 2012-01-02 10:32:19 Aufrufe: 2322
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