Ab dem 1.1.2012 gilt in der Schweiz die VÜPF. Danach können mitttels Handydaten die Standorte von Personen ausgewertet werden. Das Bundesgericht hat nun in einem Urteil vom 3. November auch rückwirkende Antennensuchläufe bewilligt, die Kantonsgerichte vorher nach alter Rechtslage abgelehnt hatten.
Mehr dazu bei http://www.digitale-gesellschaft.ch/2011/12/25/bundesgericht-erlaubt-rasterfahndung-in-der-mobilkommunikation/
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