18.12.2011: Kein Datenschutz für Priester in Deutschland? - Oder das Wort zum Sonntag
Auf einer christlichen Webseite (www.papsttreue-vereinigungen.de) haben wir einen Appell für Datenschutz auch für Priester gefunden:
"Die deutschen Bischöfe haben beschlossen, einem Institut für eine Studie per Generalvollmacht zu erlauben die Personalakten von Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen nach Anhaltspunkten für sexuellen Missbrauch zu durchforsten. Für diese Studie zahlt die katholische Kirche 450.000. Dem entgegen steht außer dem Datenschutz auch das Kirchenrecht."
Mehr dazu bei http://charismatismus.wordpress.com/2011/12/04/kein-datenschutz-fur-priester-in-deutschland/
Anmerkung: Leider haben die Verfasser (des ZpV) übersehen, dass es nach Datenschutzrecht durchaus üblich ist für eine Datenauftragsverarbeitung der ausführenden Firma Zugang zu den zu verarbeitenden Daten zu gewähren. Insbesondere die Kirchen haben im allgemeinen keine Berührungsängste zur Auftragsdatenverarbeitung, z.B. beim Kirchensteuereinzug.
Vorausgesetzt, die beauftragte Firma hat entsprechende Datenschutz- und Verschwiegenheitsvereinbarungen unterzeichnet.
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