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17.12.2011: Like-Button von Facebook unzulässigDie obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz, der Düsseldorfer Kreis, sind sich einig. Eine Einbindung von "Like-Buttons" und andere Plugins auf Webseiten sind unzulässig, wenn der Betreiber der Website nicht hinreichend über die sonst heimliche Datenübertragung an das jeweilige soziale Netzwerk oder den Anbieter der Plugins informiert. Der Nutzer muss so eine Datenübertragung auch verbieten können. Damit wird die Rechtsauffassung des Schleswig Holsteiner ULD zu diesem Thema bestärkt. Alle Artikel
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Kz Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2570-20111217-oberste-aufsichtsbehoerden-fuer-datenschutz-einig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2570-20111217-oberste-aufsichtsbehoerden-fuer-datenschutz-einig.html Tags: #Facebook #ULD #DSB #LikeButton #sozialeNetzwerke #Verbraucherdatenschutz #Scoring Erstellt: 2011-12-17 09:24:21 Aufrufe: 3447 Kommentar abgeben |
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