10.12.2011: Recht auf Datenportabilität und Vergessen
Der Entwurf der Novelle zum EU Datenschutz sollte erst im Januar kommen, einiges Neues ist jedoch schon durchgesickert:
- Recht auf Datenportabilität
Danach soll es problemlos möglich seine eigene Daten mitzunehmen, wenn man/frau einen Provider oder ein soziales Netzwerk wechselt. Freundeslisten, Mails oder Kontakte sollen dann nicht mehr verloren sein. Das Austauschformat muss noch festgelegt werden. - Recht auf Vergessen
Internetnutzer sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, ihre Daten besser zu kontrollieren und auf Wunsch auch wieder löschen zu können.
Mehr dazu bei http://wissen.dradio.de/datenschutz-eu-will-radiergummi-fuers-netz.36.de.html?dram:article_id=13949
Anmerkung: Selbstbewusst wird auch betont, dass die EU sich gegen Zugriffe der USA abgeschirmt hat. Dies kann nach dem SWIFT- und dem PNR-Abkommen wohl nur ein Witz sein. In die beiden lobenswerten neuen Punkte (s. oben) ist technisch wohl noch einiges Gehirnschmalz zu stecken.
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Tags: #Datenschutz #EU #USA #Datensicherheit #Verbraucherdatenschutz #Grundrechte
Erstellt: 2011-12-10 09:13:54 Aufrufe: 3527
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