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02.12.2011 Datenschutz modernisieren!

Wie weiter mit Facebook, Google & Co.?

Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- und Verbraucherdatenschutz im Aktion Freiheit statt Angst e.V. haben gestern an diesem Workshop der Grünen Bundestagsfraktion teilgenommen. Denn die Modernisierung des Datenschutzes steht in Europa wieder ganz oben auf der Agenda - über 15 Jahre nach der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Bereits im Januar dieses Jahres hatten wir unsere Vorschläge der EU-Kommission zu ihrer Novelle zukommen lassen. Nun sind erste Rechtssetzungsvorschläge für Juni 2012 angekündigt.

An dem gestrigen Fachgespräch haben neben Grünen Abgeordneten unter Leitung von Renate Künast u.a. teilgenommen Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thilo Weichert, Datenschützer für Schleswig-Holstein und Leiter des ULD, der Berliner Datenschützer Dix, der EU Abgeordnete Jan Philip Albrecht und der deutsche "Datenschutzpapst" Spiros Simitis.

Wesentliche Highlights der Veranstaltung waren:

  • Unklar ist bis jetzt, ob die EU wieder eine Richtlinie zum Datenschutz anstrebt oder eine Verordnung, die sofort geltendes Recht wäre. Eine Verordnung würde weite Teile des BDSG ersetzen.
  • Interessant wäre im Falle einer Verordnung auch die Rechtsstellung der EU Art. 29 Arbeitsgruppe, die z.Zt. nur eine beratende Kompetenz hat.
  • Prof. Simitis erinnerte daran, dass die EU 1995 zu einer Datenschutzrichtlinie "getragen" werden musste. Man sollte sich also von einer EU-Verordnung nicht zu viel erwarten. Deshalb wäre eine Befristung sinnvoll, auf deren jeweilige Aktualisierung die Datenschutzbeauftragten zu achten hätten. Andernfalls könnte eine "Betonregelung" entstehen, die über Jahre Weiterentwicklungen auf dem technisch schnelllebigen Gebiet unmöglich machen würde. Eine EU-Verordnung muss in jedem Fall "nach oben" (für weitergehende Regelungen in einzelnen Ländern) offen sein.
  • Er verwies aber auch auf einen wesentlichen Fortschritt gegenüber 1995, der EU-Vertrag von Lissabon stellt in Art. 8 ein Grundrecht auf Datenschutz fest. Auch das Volkszählungsurteil von 1983 stellt explizit fest, dass sich eine "Demokratische Gesellschaft und der Datenschutz gegenseitig bedingen".
  • Er bemängelte, dass die Wirtschaft immer nur zu Einzelregelungen (Cookies, Geodaten) bereit ist aber ein "Privacy by default" ablehnt.
  • Der ehemalige SPD Abgeordnete Jörg Tauss stellte fest, dass die EU Kommission ihre eigene Datenschutzrichtlinie nicht einhält oder nicht verstanden hat, sonst hätte sie nie die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und die Fluggastdatenweitergabe (PNR) beschließen dürfen. Ansonsten warnte er vor einer "Überbürokratisierung" des Datenschutzes, der von der Jugend nicht mehr verstanden werde.
  • Letzteres Problem liegt nach Meinung der anwesenden Datenschützer an der Unlesbarkeit des BDSG und der Aufteilung von Regelungen auf diverse Gesetze (TKG, TMG, ...). Prof. Spindler wünschte sich z.B. "ein neues Gesetz an Stelle der bestehenden Vielzahl".
  • Thilo Weichert sieht Deutschland in Europa als Vorreiter, historisch durch eine breite Datenschutzbewegung seit 1983, durch ein Datenschutz-freundliches BVerfG und durch eine "uralte" Tradition der Berufsgeheimnisträger (die allerdings auf moderne Berufe zu erweitern ist). Dies alles ist in die Diskussion auf EU-Ebene einzubringen.
  • Er verwies im Hinblick auf kürzliche, gegenteilige Äußerungen des Bundesinnenministers auch auf §136 TMG, das die Anbieter von Diensten im Internet verpflichtet eine anonyme Nutzung zuzulassen. Die Anonymität kann nur eingeschränkt werden (auf Pseudonymität), wenn die konkrete Gefahr besteht, dass die Rechte Dritter verletzt werden.
  • Alle Redner sehen keinen Sinn in einer Stiftung Datenschutz, die jetzt als Alibi von schwarz-gelb mit 2,5 Stellen in Leipzig unter dem Bundesinnenministerium eingerichtet werden soll. Ein Jurist wies darauf hin, dass sie sogar EU-rechtswidrig sei, da sie  die Unabhängigkeit der Datenschützer beschneide.
  • Ebenfalls wurde allgemein bemängelt, dass schwarz-gelb keines ihrer Versprechen zum Datenschutz aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt hat, bis auf die Verschlechterung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch kontraproduktive Einfügungen im BDSG.
  • Einig war man/frau sich auch, dass das "BDSG für das Internet out" ist und dringend Regelungsbedarf besteht. Offene Punkte sind z.B. ein "zivilrechtliches Verfallsdatum", technische Umsetzungen eines "Recht auf Vergessen", der "sich im Internet entwickelnde Personenbezug" durch das Zusammenführen von Datenbeständen, ...
  • Alle Anwesenden bedauerten, dass die EU Kommission nicht in der Lage war an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die Grünen Abgeordneten haben nun eine Menge Arbeit in die Gremien mitzunehmen.





Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1K4
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Tags: #FsaMitteilung #EU #Datenschutz #Richtlinie #Verordnung #BDSG #Grundrechte #Gruene
Erstellt: 2011-12-03 13:17:16
Aufrufe: 4913

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