01.12.2011: Bundesrat sagt ja zu "Trojanersoftware" und nein zu Onlinedurchsuchungen
Kürzlich hat der Schweizer Bundesrat die Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf) beschlossen, nach der Provider gespeicherte Verbindungsdaten der Polizei übergeben müssen. Ebenso wurde die Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) abgesegnet, nach der der Einsatz von Trojanerprogrammen legalisiert wurde. Diese sollen "nur" zur Quellen-TKÜ genutzt werden dürfen.
Dies scheint fraglich, da auch die Schweiz am sogenannten "Trojaner-Stammtisch", der Remote Forensic Software User Group, mit dem deutschen Bundesinnenministerium zu "Aspekten der Onlinedurchsuchung" teilnimmt. Dort ist die Quellen-TKÜ (Quellenkommunikationsüberwachung) nur "in geringerem Masse" auf der Tagesordnung.
Mehr dazu bei http://www.woz.ch/artikel/2011/nr48/schweiz/21483.html
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Tags: #Trojaner #Schweiz #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Grundrechte
Erstellt: 2011-12-01 08:34:27 Aufrufe: 3374
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