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Innenausschuss-Anhörung: BSI Gesetz darf Datenschutz nicht einschränkenDas Gesetz, in dem unter anderem Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neu geregelt werden sollen, werde dem Datenschutz nicht gerecht und sei keine geeignete Grundlage, um das Eindringen so genannter Schadprogramme in informationstechnische Netze des Bundes zu verhindern, war sich die Mehrheit der Sachverständigen einig. Alle Experten, unter denen mit Patrick Breyer auch ein Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung war, haben am vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes Kritik geübt. Einzig der BSI Präsident verteidigte es. Prof. Dr. Ralf Poscher, Verfassungsrechtler der Universität Bochum, kritisierte ein Ungleichgewicht zwischen der Sicherheit der Informationsnetze des Bundes einerseits und dem Datenschutz andererseits. Im derzeit vorliegenden Entwurf fehlten entscheidende Regelungen, um Missbrauch zu verhindern. Poscher forderte, wenn Daten von Seitenbesuchern gespeichert werden sollten, dann nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form. Auch er sprach sich zur Kontrolle des BSI für die Schaffung eines parlamentarischen Gremiums aus.
Nutzungsdaten anonymisiert speichern Vertreter der Koalitionsfraktionen sagten, man habe sich mittlerweile grundsätzlich darauf verständigt, die Nutzungsdaten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zu speichern. Es sei auch nicht mehr geplant, Surfverhalten zur Beseitigung von Störungen vorsorglich zu protokollieren. Das Telemediengesetz solle nicht dahingehend geändert werden. Quelle: Innenausschuss des Bundestages http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24342262_kw19_inneres/index.html
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