DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo Wir in der taz Wir bei Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Unsere Artikel bei Tumblr Unsere Bilder bei Flickr Aktion FsA bei Wikipedia Spenden Facebook Bitmessage Spenden über Betterplace Zugriff im Tor-Netzwerk https-everywhere
12.05.2009 BSI Gesetz darf Datenschutz nicht einschränken

Innenausschuss-Anhörung: BSI Gesetz darf Datenschutz nicht einschränken

 Das Gesetz, in dem unter anderem Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neu geregelt werden sollen, werde dem Datenschutz nicht gerecht und sei keine geeignete Grundlage, um das Eindringen so genannter Schadprogramme in informationstechnische Netze des Bundes zu verhindern, war sich die Mehrheit der Sachverständigen einig.

Alle Experten, unter denen mit Patrick Breyer auch ein Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung war, haben am vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes Kritik geübt. Einzig der BSI Präsident verteidigte es.

Prof. Dr. Ralf Poscher, Verfassungsrechtler der Universität Bochum, kritisierte ein Ungleichgewicht zwischen der Sicherheit der Informationsnetze des Bundes einerseits und dem Datenschutz andererseits. Im derzeit vorliegenden Entwurf fehlten entscheidende Regelungen, um Missbrauch zu verhindern. Poscher forderte, wenn Daten von Seitenbesuchern gespeichert werden sollten, dann nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form. Auch er sprach sich zur Kontrolle des BSI für die Schaffung eines parlamentarischen Gremiums aus.


Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte ebenfalls, Daten höchstens pseudonymisiert zu erfassen. Außerdem komme der Transparenz der Verfahren zur Steigerung der Sicherheit in Informationssystemen des Bundes besondere Bedeutung zu.

 Nutzungsdaten anonymisiert speichern

Vertreter der Koalitionsfraktionen sagten, man habe sich mittlerweile grundsätzlich darauf verständigt, die Nutzungsdaten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zu speichern. Es sei auch nicht mehr geplant, Surfverhalten zur Beseitigung von Störungen vorsorglich zu protokollieren. Das Telemediengesetz solle nicht dahingehend geändert werden.

Quelle: Innenausschuss des Bundestages http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24342262_kw19_inneres/index.html

 


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/14C
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/253-20090512-bsi-gesetz-darf-datenschutz-nicht-einschraenken.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/253-20090512-bsi-gesetz-darf-datenschutz-nicht-einschraenken.html
Tags: #
Erstellt: 2009-05-12 06:37:06
Aufrufe: 2657

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.

Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

CC Lizenz   Mitglied im European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   Wir speichern nicht   World Beyond War   Tor nutzen   HTTPS nutzen   Kein Java   Transparenz in der Zivilgesellschaft

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - verschlüsselte Verbindungen nutzen Wir verwenden kein JavaScript Für Transparenz in der Zivilgesellschaft