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27.11.2011: Befragung der Hauseigentümer durch die GEZNach dem Gesetz zur GEZ-Haushaltsabgabe ist es durch den „Schnüffelparagraph“ möglich, dass bei der Befragung der Hauseigentümer durch die Landesrundfunkanstalten von den Vermietern mehr Daten erfragt werden als die Daten, die der Beitragszahler selbst bei einer GEZ-Anmeldung angeben muss. Dies kann nicht im Interesse des Datenschutzes sein, insbesondere dann nicht, wenn die GEZ doch schon jetzt auf die Melderegister der Kommunen zugreifen kann. Mehr dazu bei http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/6920-schnueffelparagraph-datenmissbrauch-durch-gez-haushaltsabgabe.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1JL Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2523-20111127-datenmissbrauch-durch-gez-schnueffelparagraph.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2523-20111127-datenmissbrauch-durch-gez-schnueffelparagraph.html Tags: #ZentraleDatenbanken #Privatsphaere #GEZ #Datenpannen #skandale #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2011-11-27 09:46:39 Aufrufe: 3778 Kommentar abgeben |
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