25.11.2011: Provider müssen Datenverkehr nicht überwachen
Internetanbieter dürfen nicht gezwungen werden, den Datenverkehr ihrer Netze inhaltlich zu filtern, nur um das illegale Herunterladen etwa von Musikdateien zu verhindern. Eine solche Forderung würde gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und sei auch mit der Grundrechtecharta der EU nicht vereinbar.
Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/internet/2011-11/internet-downloads-kontrolle
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Tags: #Ueberwachung #EuGH #Downloads #Internetsperren #Informationsfreiheit #Netzneutralitaet
Erstellt: 2011-11-25 10:21:09 Aufrufe: 4101
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