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Anhörung im Bundestag: Mehr Sicherheit darf nicht weniger Datenschutz bedeuten Kritik haben Experten am vorliegenden Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des
Bundes geübt. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des
Innenausschusses am Montagnachmittag deutlich. Das Gesetz, in dem unter
anderem Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundesamtes für die
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neu geregelt werden sollen,
werde dem Datenschutz nicht gerecht und sei keine geeignete Grundlage,
um das Eindringen sogenannter Schadprogramme in informationstechnische
Netze des Bundes zu verhindern, war sich die Mehrheit der
Sachverständigen einig.
Annette Brückner, Inhaberin einer Firma für Software der öffentlichen
Verwaltung, sagte dagegen, durch die geplante Erfassung der Daten, wer
welche Behördenseite wann angeklickt habe, werde der bereits vorhandene
sogenannte digitale Tsunami, also die gigantische Menge auch
personenbezogener Daten, noch verstärkt. Andreas Pfitzmann, Professor im
Fachbereich Informatik an der Technischen Universität Dresden, sagte,
der entscheidende Punkt sei nicht die Verfolgung derer, die
Schadprogramme in Informationssysteme einbrächten. Vielmehr gehe es
darum, bestehende Sicherheitslücken zu schließen. Pfitzmann sprach sich
dafür aus, für die Kontrolle des BSI eine parlamentarische
Kontrollkommission einzusetzen. Außerdem solle das BMI vor der
Speicherung von Daten eine richterliche Genehmigung einholen und alle
Sicherheitslücken, die ihm bekannt sind, veröffentlichen müssen.
Ralf Poscher, Verfassungsrechtler der Universität Bochum, kritisierte
ein Ungleichgewicht zwischen der Sicherheit der Informationsnetze des
Bundes einerseits und dem Datenschutz andererseits. Im derzeit
vorliegenden Entwurf fehlten entscheidende Regelungen, um Missbrauch zu
verhindern. Poscher forderte, wenn Daten von Seitenbesuchern gespeichert
werden sollten, dann nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form.
Auch er sprach sich zur Kontrolle des BSI für die Schaffung eines
parlamentarischen Gremiums aus. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte ebenfalls, Daten
höchstens pseudonymisiert zu erfassen. Außerdem komme der Transparenz
der Verfahren zur Steigerung der Sicherheit in Informationssystemen des
Bundes besondere Bedeutung zu.
Quelle: <owner-bt-hib@dbtg-newsletter.de>
Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 137
Mo, 11. Mai 2009 Redaktionsschluss: 16:45 Uhr
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