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09.11.2011: Österreichs Sicherheitspolizeigesetz (SPG) überarbeitetIn der Überarbeitung des SPG wird nun einiges präzisiert. Kontrolliert werden soll aber weiterhin nur durch den Rechtschutzbeauftragten, nicht durch einen Richter. Auch die umstrittene Handy-Ortung soll ohne richterliche Kontrolle erlaubt sein. Lediglich eine Löschfrist nach einem Jahr wurde eingeführt. Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1HZ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2478-20111109-sicherheitspolizeigesetz-ohne-richtervorbehalt.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2478-20111109-sicherheitspolizeigesetz-ohne-richtervorbehalt.html Tags: #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Oesterreich #SPG #ZentraleDatenbanken #Grundrechte Erstellt: 2011-11-09 07:23:08 Aufrufe: 3866 Kommentar abgeben |
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