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Um nach dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht zeigen zu können, dass die gespeicherten Daten notwendig seien, wies das BKA mit Wirkung ab dem 02.03.2010 die Rechtstatsachen-Sammelstelle an eine Erhebung „zur Begründung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten“ durchzuführen.Dabei wurde in diesem Zusammenhang den Mitarbeitern des Bundeskriminalamts die Weisung gegeben, Bestandsdatenauskünfte über Internetnutzer unabhängig davon anzufordern, ob das angefragte Unternehmen die angeforderte Auskunft erteilen kann oder nicht [...] denn das Ziel der „Begründung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten“ stand von Anfang an fest. So blieben mehr als 80% der 5.082 Auskunftsersuchen [...] erfolglos; zu 90% handelte es sich um Auskunftsersuchen zu IP-Adressen, obwohl das Bundeskriminalamt wusste, dass dem angefragten Anbieter die zur Auskunftserteilung erforderlichen Verkehrsdaten nicht mehr vorlagen, nicht mehr vorliegen konnten und auch nicht mehr vorliegen durften
Mehr dazu bei http://wwwut.wordpress.com/2011/11/08/bka-besser-lugen-mit-statistik/
und http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/505/79/lang,de/
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