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28.10.2011: Vorratsdatenspeicherung light einfach mit TKG?Gestern hat der Bundestag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen und damit eine Vorratsdatenspeicherung light durch die Hintertür eingeführt. Während der ursprünglichen Entwurf des FDP geführten Justizministeriums zunächst eine Einschränkung der Verkehrsdatenspeicherung zu Abrechnungszwecken auf 3 Monate vorsah, steht nun keine Frist im Gesetz. Es fehlen auch
Außerdem wurde wieder keine verbindliche Formulierung für die Forderung nach Netzneutralität, der inhalts-unabhängigen Durchleitung aller Datenpakete gefunden. und http://www.taz.de/Neues-Telekommunikationsgesetz/!80774/ Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1HC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2457-20111028-netzneutralitaet-steht-wieder-nicht-im-tkg.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2457-20111028-netzneutralitaet-steht-wieder-nicht-im-tkg.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #TKG #Polizei #Geheimdienste #Netzneutralitaet #Grundrechte Erstellt: 2011-10-28 08:47:07 Aufrufe: 4593 Kommentar abgeben |
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