18.10.2011: Piraten erstatten Anzeige gegen Bayerns Innenminister
Die bayerische Piratenpartei wertet den Einsatz der Trojanersoftware als ein unzulässiges "Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage". Dies ist nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen. Selbst das Landgericht Landshut hat dezidiert die Auffassung vertreten, dass die Software in Bayern rechtswidrig angewendet wurde.Mehr dazu bei http://www.freitag.de/community/blogs/gsfrb/bayerntrojanerpiraten-erstatten-strafanzeige-gegen-minister-herrmann
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Tags: #Ueberwachung #Trojaner #BKAGesetz #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-10-18 07:36:13 Aufrufe: 4020
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