18.10.2011: Autofahrer klagt gegen Überwachung auf der A8
Ein bayerischer Autofahrer klagt gegen die automatischen Kennzeichen-Erfassungsgeräten, die entlang der Autobahn A 8 installiert sind. Er befürchtet, dass er aufgrund eines Technikfehlers in eine spezielle Datei der Polizei rutschen könnte. Bereits 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass gegen die Grundrechte eines Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen werde, sollten sogenannte "Nichttreffer" bei der automatischen Kennzeichenerfassung nicht spurlos gelöscht werden.Bei stationären Geräte hat die Polizei versichert, dass nach Abgleich mit der Fahndungsliste die "Nichttreffer" automatisch gelöscht werden, für mobile Geräte gibt es noch keine derartige Aussage.
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Tags: #KfzKennzeichenerfassung #Ueberwachung #Bayern #Polizei #Geheimdienste #Persoenlichkeitsrecht #Grundrechte
Erstellt: 2011-10-18 07:25:05 Aufrufe: 4361
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