13.10.2011: Untersagung der Speicherung von IP Adressen
Auf die Klage eines DSL Kunden stellte das Urteil des Landgerichts Darmstadt (25.01.2006, 25 C 118/05) fest, dass die dynamische IP-Adresse, die dem Nutzer bei Beginn einer jeden Verbindung zum Internet zugeordnet wird, unmittelbar nach dem Ende der jeweiligen Verbindung zu löschen sei.Das Amtgericht Bonn (05.07.2007, Az: 9 C 177/07) verneinte dagegen den Anspruch eines Nutzers von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinem Anbieter. Beantragt wurde in diesem Rechtsstreit die Löschung u. a. der IP-Adressen auch für einen Zeitraum von unter 7 Tagen.
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Datenpannen #skandale #Ueberwachung #IPAdressen #Urteile
Erstellt: 2011-10-13 19:34:50 Aufrufe: 4921
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