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Heute, am 06.05.2009, berät der Bundestag Tagesordnung des Deutschen Bundestages für den 06.05.09 das sogenannte Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie (BMWi), das die Sperrung von Teilen des Internets auf Basis von Filterlisten zum Inhalt hat. Die "Aktion Freiheit statt Angst" weist wiederholt Stellungnahme der Aktion Freiheit statt Angst zum Thema Netzsperren vom 12.02.2009 darauf hin, dass Internetsperren im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern nutzlos sind. Gleichzeitig stellen sie aber einen eklatanten Eingriff in die Freiheitsrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger dar und dürfen nicht gesetzlich verankert werden. Internetsperren nach dem Vorbild der jüngsten Verträge zwischen Internetanbietern und BKA sind reine Symptombekämpfung. Eine Verbreitung kinderpornographischen Materials wird dadurch nicht verhindert Artikel in Die Zeit zum Thema Netzsperren vom 05.03.2009, sondern im besten Falle erschwert. Dabei basieren die Sperren, die einen Eingriff in die Informationsfreiheit darstellen, auf unveröffentlichten Listen, die nie von einem Richter geprüft werden. Matthias Brust: Sexueller Missbrauch an Kindern, m.w.N. sowie: Bange, D. / Deegener, G. 1996: Sexueller Missbrauch an Kindern - Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Psychologie Verlags Union, Weinheim. Der Öffentlichkeit wird jedoch vorgegaukelt, dass dieser rein technische Ansatz ein höchst brisantes gesellschaftliches und politisches Problem lösen würde.
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