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02.10.2011: Präzidenzklage gegen AbmahnwelleGegen die Fließbandverfahren der Abmahnanwälte möchte der Rechtsanwalt Stefan Harmuth vorgehen. In einem Präzedenzrechtsstreit möchte er klären ob die massenhafte Herausgabe von IP-Nummern durch die Provider so ohne weiteres zulässig ist. Nach dem Urheberrechtsgesetz müsse die Rechtsverletzung offensichtlich sein oder in gewerblichem Ausmaß erfolgen. "Jeder Vertrag beinhaltet auch Schutzrechte“, so der Anwalt, zumal die Provider mit dem Kunden verbunden seien und nicht mit der Musikindustrie.Mehr dazu bei http://www.derwesten.de/staedte/hemer/Verstoss-gegen-Datenschutz-id5109178.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1GH Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2404-20111002-ip-weitergabe-an-private-dritte-unzulaessig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2404-20111002-ip-weitergabe-an-private-dritte-unzulaessig.html Tags: #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Copyright #Internetsperren Erstellt: 2011-10-02 08:55:05 Aufrufe: 5473 Kommentar abgeben |
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