02.10.2011: Präzidenzklage gegen Abmahnwelle
Gegen die Fließbandverfahren der Abmahnanwälte möchte der Rechtsanwalt Stefan Harmuth vorgehen. In einem Präzedenzrechtsstreit möchte er klären ob die massenhafte Herausgabe von IP-Nummern durch die Provider so ohne weiteres zulässig ist. Nach dem Urheberrechtsgesetz müsse die Rechtsverletzung offensichtlich sein oder in gewerblichem Ausmaß erfolgen. "Jeder Vertrag beinhaltet auch Schutzrechte“, so der Anwalt, zumal die Provider mit dem Kunden verbunden seien und nicht mit der Musikindustrie.Mehr dazu bei http://www.derwesten.de/staedte/hemer/Verstoss-gegen-Datenschutz-id5109178.html
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Tags: #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Copyright #Internetsperren
Erstellt: 2011-10-02 08:55:05 Aufrufe: 5476
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