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24.09.2011 Handygate hat juristische Folgen

24.09.2011: Strafanzeige gegen sächsische Justiz

Der Handy-Gate Skandal bei der Anti-Nazi Demo im Februar in Dresden wird für die sächsische Polizei ein gerichtliches Nachspiel haben. Der Abgeordnete der Linken Niema Movassat hat wegen dem Abhörskandal bei den Protesten gegen des Naziaufmarsch in DresdenStrafanzeige gestellt. In seiner Presseerklärung schreibt er dazu:

22.09.2011 von Niema Movassat

Strafanzeige gegen sächsische Justiz

Der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat, Fraktion DIE LINKE, hat am vergangenen Montag Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden gegen noch nicht bekannte handelnde Beamte/innen von Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden in Bezug auf die Erfassung von Telekommunikationsdaten während der Demonstrationen gegen den Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden erstattet. Er erklärt dazu:

"Am 19. Februar diesen Jahres fanden in Dresden, anlässlich des Aufmarsches Tausender Neonazis aus ganz Europa friedliche Gegendemonstrationen und Blockaden von Antifaschisten statt. Im Vorfeld, am 19. Februar selbst und an weiteren Terminen im Anschluss erfolgten im Auftrag von Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft Dresden in umfangreichem Maße Funkzellenabfragen und andere Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung.

Die an den Abhörmaßnahmen beteiligten Behörden haben vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen und gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung ignoriert. Ich habe mich an den Protesten gegen den Naziaufmarsch friedlich beteiligt. Trotzdem wurde ich als Abgeordneter von der Polizei widerrechtlich abgehört. Damit fand ein massiver Eingriff in meine Grundrechte als auch in meine Abgeordnetenrechte statt.

Bis heute sind die Reaktionen aus Sachsen so, dass ich davon ausgehen muss, dass die Polizei und Sicherheitsbehörden die gesamte Affäre vertuschen wollen. Dies erinnert nicht mehr an einen demokratischen Rechtsstaat sondern an eine Bananenrepublik.
Auch der sächsische Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass mit diesen Datenabfragen ein unverhältnismäßiger "Eingriff in die Grundrechte von ca. 257.000 Personen, von denen über 40.000 namentlich ermittelt wurden" stattfand, "sowie die spezifischen Rechte von Abgeordneten, Rechtsanwälten und Journalisten in Ausübung ihrer Tätigkeit unzureichend beachtet wurden. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt haben damit mangelnden Respekt vor dem Fernmeldegeheimnis [...], der Pressefreiheit [...], der Religionsfreiheit [...] sowie den spezifischen Rechten von Abgeordneten und Rechtsanwälten gezeigt."

Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden hatten u.a. argumentiert, dass es unwahrscheinlich sei, dass sich zu den überprüften Zeiträumen dort friedlich demonstrierende Menschen aufgehalten hätten. Damit werden letztlich all diejenigen, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt in den überwachten Straßenzügen aufgehalten haben in den Augen von Staatsanwaltschaft und Polizei zu Verdächtigen.
Die Wahrnehmung des grundgesetzlich gewährleisteten Versammlungsrechts durch Gegendemonstranten wird damit faktisch als eine Straftat behandelt. Es wäre zu wünschen, wenn die sächsischen Justiz Nachhilfe in Demokratie und Grundgesetz erhalten würde."

Andere betroffene Abgeordnete der Fraktion Die Linke haben ebenfalls Strafanzeige gestellt.


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Tags: #Ueberwachung #Dresden #Klage #PolizeimGeheimdienste #Video #Lauschangriff #ZentraleDatenbanken #Grundrechte
Erstellt: 2011-09-24 05:51:28
Aufrufe: 4661

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