15.09.2011: Wollte Easycash mit EC-Karten-Daten handeln?
Daten aus dem Zahlungsverkehr unmittelbar für Bonitätsauskünfte an Dritte zu verwenden ist nicht erlaubt. Dem Radiosender NDR Info zufolge sollten Erkenntnisse über die Zahlungsfähigkeit von Kontoinhabern an Inkassounternehmen, Versandhandel, Versicherungen und Telekom-Firmen verkauft werden. Zu solchen Informationen gehört z.B. eine sogenannte Zahlungswegeempfehlung für den Einsatz der EC-Karte im Geschäft (PIN oder Unterschrift).Mehr dazu bei http://www.focus.de/finanzen/news/datenschutz-vorwurf-easycash-wollte-mit-ec-karten-daten-handeln_aid_665303.html
und http://www.focus.de/finanzen/banken/datenschutz-easycash-unter-beschuss_aid_665450.html
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Tags: #Bankdaten #Easycash #ZentraleDatenbanken #Datenpannen #skandale #Scoring #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2011-09-15 07:17:42 Aufrufe: 4913
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