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13.09.2011 "Kriminelle Vereinigung" (§129a) mit 896.072 Datensätzen

13.09.2011: Sachsens Datenschutzbeauftrager hält Handy-Überwachung von Dresden für rechtswidrig

Die Speicherung von Handydaten durch die sächsische Polizei am 19. Feburar in Dresden war nach Auffassung von Sachsens Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig klar rechtswidrig. Es wurden  896.072 Datensätze von der Polizei angefordert weil sie nach §129a eine "kriminelle Vereinigung" verfolgte.
Der Datenschützer beklagte, dass "dicht besiedelte Wohngebiete erfasst, Demonstrationsgebiete berührt und dabei auch Abgeordnete ins Visier" genommen worden sind. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Polizeidirektion Dresden sei ungenügend.

Mehr dazu bei http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=30330&title=Sachsens+Datenschutzbeauftrager+h%E4lt+Handy-%DCberwachung+von+Dresden+f%FCr+rechtswidrig&storyid=1001315835489

Anmerkung: Siehe zu den Vorgängen in Dresden auch den Artikel von Wolf Wetzel "Der elektronische Polizeikessel"

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Tags: #Ueberwachung #Dresden #Demo #Versammlungsrecht #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-09-13 07:26:20
Aufrufe: 4564

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