09.09.2011: Klagen über Vorratsdatenspeicherung
Wie futurezone.at berichtet, diskutierten in Wien am Donnerstag Rechts- und Sicherheitsexperten, Internet-Anbieter und ein Vertreter des Innenministeriums über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich.Insbesondere Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Insitut für Menschenrechte (BIM) beklagte:
"Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig und mit der Verfassung nicht vereinbar". Sie verstoße gegen die Grundrechte auf Privat- und Familienleben, Datenschutz und führe auch zu Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit: "Wenn alle wissen, dass ihre Kommunikation überwacht wird, dann führt das auch dazu, dass Menschen beginnen ihr Kommunikationsverhalten umzugestalten."
Zwiespältig war die Einschätzung der automatischen Clearingstelle, die die Anfragen auf Zugriffe annimmt und an die Provider weiterleitet. Einserseits werden die Anfragen dort kanalisiert und auf formale Fehler geprüft, andererseits steht damit ein Ort für automatisches Data Mining zur Verfügung.
Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsschutzabteilung von T-Mobile Österreich, stellte fest, dass "90 Prozent der Daten, die von den Behörden in der Vergangenheit abgefragt wurden, [waren] nicht älter als zwei bis drei Wochen" waren und damit eine Speicherdauer von 6 Monaten recihlich überdimensioniert sei.
Mehr dazu bei http://futurezone.at/netzpolitik/4880-klagen-ueber-vorratsdaten.php
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Oesterreich #Klage #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-09-09 07:26:51 Aufrufe: 5117
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