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05.09.2011: Telekommunikationsanbieter speichern immer noch zu vielAuch nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor 1 1/2 Jahren für verfassungswidrig erklärt hat, speichern immer noch fast alle Telekommunikationsanbieter unnötig Verbindungs- und Bewegungsdaten ihrer Kunden.. Dies geht aus einem geheimen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011 hervor. Nach dem Gesetz (§ 97 des Telekommunikationsgesetz) müssen Anbieter "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten [...] unverzüglich löschen". Es wird jedoch munter gespeichert:
Anmerkung: Als Kunde kann man/frau sich 1. beschweren und 2. wechseln! Das tut den Anbietern weh. Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1FS Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2355-20110905-noch-immer-verfassungswidrige-vorratsdatenspeicherung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2355-20110905-noch-immer-verfassungswidrige-vorratsdatenspeicherung.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte Erstellt: 2011-09-05 07:34:55 Aufrufe: 4885 Kommentar abgeben |
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