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02.09.2011: Eine differenzierte Betrachtung zur Vorratsdatenspeicherung
Der IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler nimmt in seinem Blog die Vorstellungen der SPD zu einer Vorratsdatenspeicherung-Light auseinander. Grundlage dazu ist der Musterantrag für den Bundesparteitag, den die SPD Netzpolitiker vorbereitet haben.
Und wieder stellt sich heraus , dass zwar mit der Keule der "schweren Straftaten" gewunken wird, es aber im Endeffekt als Hauptanwendungsfälle um Betrugsstraftaten, Urheberrechtsverletzungen und Äußerungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung) gehen wird. Dazu hat das BVerfG aber schon seine Meinung geäußert.
Mehr dazu bei http://www.internet-law.de/2011/08/brauchen-wir-eine-differenzierte-betrachtung-zur-vorratsdatenspeicherung.html
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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1FK Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2348-20110902-geht-vorratsdatenspeicherung-light.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2348-20110902-geht-vorratsdatenspeicherung-light.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Grundrechte Erstellt: 2011-09-03 11:08:14
Aufrufe: 4599
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