26.08.2011: ARD-Jurist wischt Datenschutz-Bedenken gegen GEZ vom Tisch
Die Formulierungen im neuen GEZ Gesetz (15. Rundfunkänderungstaatsvertrag) sind nicht so gemeint.Das erklärte der SWR-Justiziar Hermann Eicher. Die Möglichkeit, dass die GEZ die Vermieter nach ihren Mietern befragt, werde nur in extremen Ausnahmefällen Verwendung finden. Man wolle auch nicht in der Privatsphäre der Mieter eindringen, wenn man nach den Gründen eines Umzug frage.
Mehr dazu bei http://www.digitalfernsehen.de/GEZ-ARD-Jurist-wischt-Datenschutz-Bedenken-vom-Tisch.64588.0.html
und http://www.evangelisch.de/themen/medien/datenschutz-ard-verteidigt-neue-rundfunkgeb%C3%BChr47169
Anmerkung:Dann muss so etwas auch nicht im Gesetz drin stehen! Was formuliert ist, ist erlaubt und wird dann auch angewendet. Siehe: Wohnungseigentümer soll Mietern für GEZ nachschnüffeln
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Tags: #GEZ #Mieter #Vermieter #Ueberwachung #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere #Anonymisierung
Erstellt: 2011-08-26 06:55:11 Aufrufe: 5392
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