25.08.2011 Keine neue Vorratsdatenspeicherung!

Petition gegen neue Vorratsdatenspeicherung

Update 16.09.2011: Quorum gegen Vorratsdatenspeicherung erreicht
Innerhalb der vorgegebenen drei Wochen-Frist haben deutlich mehr als 50.000 Bürger eine Online-Petition gegen die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten unterzeichnet. Trotzdem weiter unterschreiben!!

In mehreren EU-Mitgliedstaaten sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, mit denen die EU-Richtlinie 2006/24 umgesetzt werden sollte, von höchsten Gerichten bereits für unvereinbar mit den Verfassungen der jeweiligen Staaten und somit für ungültig erklärt worden. Eine einheitliche Regelung, wie sie die Richtlinie ursprünglich aus Wettbewerbsgründen herstellen wollte, ist daher mit Vorratsdatenspeicherungen nicht herbeizuführen. Die notwendige einheitliche Regelung kann folglich nur darin bestehen, Vorratsdatenspeicherungen jeder Art in allen EU-Mitgliedstaaten zu untersagen.

Die Bundesregierung aufzufordern, die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte.

Weiterhin konnte in der Vergangenheit, in der in einigen Staaten bereits Vorratsdatenspeicherungen stattfanden und die Daten für die Strafverfolgung bereitgestellt wurden, nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass diese Daten für den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind. Die Erfahrungen lassen nicht erkennen, dass alternative Ermittlungsmethoden signifikante Nachteile für die Strafverfolgung nach sich ziehen.

Umgekehrt besteht bei vielen Menschen die Sorge, dass solche Daten, wenn sie erst einmal angehäuft werden, an verschiedenen Stellen Begehrlichkeiten wecken werden, die ursprünglich vorgesehenen Grenzen für die Verwendung der Daten aufzuweichen, und dass dem Druck der Interessenverbände auf Herausgabe von Daten irgendwann nachgegeben wird.

Die Geschichte lehrt uns, dass das Funktionieren eines demokratischen Staates zwingend davon abhängt, dass sich die Menschen, die in ihm leben, frei fühlen und bewegen können. Die Nutzung von Telekommunikation gehört in der Moderne unabdingbar zur Teilnahme am öffentlichen Leben, an Hilfe- und Selbsthilfegruppen und an politischen Diskussionen. Dieser Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gerät bereits ins Wanken, wenn sich die Menschen beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen. Eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte durch Vorratsdatenspeicherung würde insofern eine ernste Gefahr für unser Land darstellen. Dem sollte sich der Deutsche Bundestag entschieden entgegenstellen und durch Drängen auf ein EU-weites Verbot von Vorratsdatenspeicherungen die Freiheitsrechte für alle 500 Millionen Menschen in der EU verteidigen.

Zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143


*) Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik überflüssig


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Kommentar: RE: 20110825 Keine neue Vorratsdatenspeicherung!

Wozu wir in Deutschland noch weitere Überwachungsgesetze wie eine Vorratsdatenspeicherung benötigen, ist mir schleierhaft.
Da muß sich zwangsweise der Verdacht aufdrängen, das wir alle vom Staat bis ins kleinste hin, vollständig überwacht werden sollen...
Man muß sich nur mal Handygate, den Handyüberwachungsskandal in Dresden ansehen, wo im Februar 2011 fast 1 Million Handys während einer Demonstration, durch die Polizei überwacht und dabei direkt auch Inhalte abgehört wurden. Und schon wird klar, was heute schon problemlos in Sachen Handyüberwachung möglich ist und auch genutzt wird!
Desweiteren werden in Deutschland bereits auch schon alle E-Mails überwacht und selbstverständlich auch mitgeschnitten!
Alle E-Mailprovider aus Deutschland müssen nach dem TKG schon seit Januar 2008 Abhörzugänge für die Behörden bereitstellen. Dafür nutzen die Provider ein Gerät, die SINA-Box, der Firma Secunet. Diese Box garantiert ein direktes, verschlüsseltes Überwachen aller E-Mails durch Polizei und andere Behörden in Deutschland.

Peter 2011-08-30 02:15:27


 


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Fx
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Tags: #Aktivitaet #Petition #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #AktionFsA #EU #Richtlinie
Erstellt: 2011-08-25 09:49:16
Aufrufe: 7212

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