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So titelt ein Blog, der über eine Verfassungsklage gegen das ULD berichtet, wegen seiner Absicht den "Gefällt mir"-Button zu verbieten.
Eine Begründung für das Vorgehen des ULD aus einem Kommentar von Digitale Gesellschaft Gründer Markus Beckedahl wird zitiert: "Dass das ULD nicht direkt an Facebook herantreten kann, ist das Verschulden der Politik: die Durchsetzung von Datenschutzrecht auf internationaler Ebene ist trotz aller Sonntagsreden von Innen- und Verbraucherschutzministern bislang kein bisschen verbessert worden. Das ULD macht nun schlicht seinen Job: es übt indirekt Druck auf Facebook aus, weil das richtige Instrumentarium für andere Wege fehlt."
Dann sieht man aber die Vorgehensweise des ULD für verfassungswidrig. Da man in der primär Unternehmen treffenden Aufforderung, Fanseiten bei Facebook zu löschen, einen Eingriff in die Berufsfreiheit sieht.
Mehr dazu bei http://gunnarsohn.wordpress.com/2011/08/22/warum-die-digitale-gesellschaft-lobbyisten-im-datenschutz-auf-dem-holzweg-sind/
Siehe dazu: Datenschützern vom ULD gefällt "Gefällt-mir" nicht
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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Fr Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2330-20110823-kampf-gegen-facebook-spaltet.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2330-20110823-kampf-gegen-facebook-spaltet.html Tags: #Facebook #sozialeNetzwerke #Scoring #Biometrie #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2011-08-23 06:26:44
Aufrufe: 4820
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