Wir kritisieren den Entwurf des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Die Arbeitsgruppe Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz im Aktion Freiheit statt Angst e.V. kritisiert den Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Geldwäschegesetz. Wir sehen darin ein "Aus für anonyme Bezahldienste" im Internet. Bisher gab es im Geldwäschegesetz eine Bagatellgrenze von 150 Euro unterhalb der anonyme (Bar-) Geldgeschäfte getätigt werden dürfen. Künftig sieht das Gesetz diese Grenze nicht mehr vor. Damit wäre jedes Online-Geschäft nur noch nach einer Anmeldung/Registrierung möglich. Auch Geschäfte mit der Paysafecard oder der Open-Source Währung Bitcoin dürften nicht mehr anonym vorgenommen werden.Deshalb unterstützen wir auch die Kritik des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 29.06.2011 an dem Gesetzentwurf und fordern die Bundesregierung auf, diese nach europäischer Vorgabe unnötige Vorgabe wieder zu streichen, denn
- weder FATF noch BKA fordern diese Einschränkung
- in der europäischen Richtlinie steht davon nichts
- die Bestimmungen im Kreditwesengesetz (KWG) und im GwG kennen eine Bagatellgrenze für Kleinstbeträge
- es wäre ein Widerspruch zu § 13 Abs. 6 Telemediengesetz (TMG), der die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym ermöglichen soll
- mit der Streichung der Bagatellgrenze wird dem durch EU-Mittel geförderten anonymen Bezahlsystem Paysafecard das schwache Lebenslicht ausgeblasen.
Hier die Kritik des ULD:
Die Bundesregierung hat einen „Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ vorgelegt. Darin ist u. a. vorgesehen, dass Einzahler von elektronischem Geld, dem sog. E-Geld, verpflichtet werden, sich zu identifizieren, auch wenn Bagatellbeträge elektronisch aufgeladen werden. In einer Stellungnahme, die u. a. den zuständigen Landesministerien und den Bundestagsfraktionen zugesandt wurde, warnt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vor dieser Regelung.Der Leiter des ULD, Thilo Weichert: „Der Gesetzesvorschlag kommt aus heiterem Himmel, versteckt in einem unverdächtigen Gesetz und auf leisen Pfoten. Würde er umgesetzt, so wäre das eine Katastrophe für den Datenschutz im Internet und für dortige Bezahlsysteme: Es wäre praktisch nicht mehr möglich, im Internet – aber auch anderswo elektronisch – anonym einzukaufen. Die Identifizierungspflicht, für die kein Schwellenwert vorgesehen ist, würde dazu führen, dass anonymes Einkaufen und Bezahlen ausgeschlossen wäre, selbst wenn es nur um Centbeträge geht. Mit Geldwäschebekämpfung hat dies nichts zu tun. Zu tun hat dies mit dem Bestreben einiger Sicherheitsfanatiker, alle von uns zunehmend elektronisch hinterlassenen Spuren zu personifizieren. Dies bringt nicht mehr Sicherheit, konterkariert aber anonyme Online-Bezahlsysteme. So würde z. B. die Paysafecard, die mit EU-Forschungsmitteln entwickelt wurde, im Kern in Frage gestellt. Das Gesetzesprojekt steht im Widerspruch zu dem verfassungsrechtlich begründeten Gebot im Telemediengesetz, die Nutzung von Online-Diensten anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen. Wie wichtig dies sein kann, hat der 100-Millionen-Datensätze-Klau bei Sony gezeigt, bei dem die anonym zahlenden Spieler jetzt im Gegensatz zu den Kreditkartenzahlern nicht den Risiken ausgesetzt sind, dass ihre Finanzdaten missbraucht werden. Vernünftige Gründe für das Anonymitätsverbot im Gesetzesvorschlag sind bis heute nicht vorgetragen worden. Deshalb gibt es nur eine sinnvolle Alternative zur Entwurfsregelung: deren ersatzlose Streichung.“
Die Stellungnahme des ULD ist im Internet verfügbar unter
https://www.datenschutzzentrum.de/internet/20110629-geldwaeschepraevention.html
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
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Tags: #Aktivitaet #Geldwaesche #gesetz #anonym #Anmeldung #Verrbaucherdatenschutz #Registrierung #ULD
Erstellt: 2011-08-14 09:55:52 Aufrufe: 7218
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