|
10.08.2011: Schnüffelparagraph im RundfunkänderungstaatsvertragNach §9 des z. Zt. diskutierten neuen (15.) Rundfunkänderungstaatsvertrages ist der "Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden." Kommentar: RE: 20110810 Wohnungseigentümer soll Mietern für GEZ nachschnüffeln Das spottet den Freiheitsrechten, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Datenschutz Hohn. Kritiker fürchten seit langem, dass die GEZ zu einer Supermeldebehörde aufgewertet wird - und sie scheinen Recht zu behalten. ... Blazer 2011-08-11 08:59:19
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1ER Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2296-20110810-wohnungseigentuemer-soll-mietern-fuer-gez-nachschnueffeln.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2296-20110810-wohnungseigentuemer-soll-mietern-fuer-gez-nachschnueffeln.html Tags: #Ueberwachung #GEZ #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere #Anonymisierung Erstellt: 2011-08-10 07:00:54 Aufrufe: 5230 Kommentar abgeben |
CC Lizenz Mitglied im European Civil Liberties Network Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor nutzen HTTPS nutzen Kein Java Transparenz in der Zivilgesellschaft |