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07.08.2011: Gesichtserkennungsfunktion von Facebook verstößt gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dazu festgestellt: „Wir haben Facebook wiederholt aufgefordert, die Funktion der Gesichtserkennung abzuschalten und die bereits gespeicherten Daten zu löschen. Sollte Facebook diese Funktion weiterhin aufrechterhalten, muss sichergestellt werden, dass nur Daten von Personen in die Datenbank eingehen, die zuvor wirksam ihre Einwilligung zur Speicherung ihrer biometrischen Gesichtsprofile erklärt haben. Die automatische Gesichtserkennung ist ein schwerer Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen." Als Alternativen bietet er Facebook an sein Verhalten an europäische und nationale Datenschutzstandards anzupassen oder die oben erwähnten Dienste abzuschalten. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1EK Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2290-20110807-illegale-gesichtserkennungsfunktion-von-facebook.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2290-20110807-illegale-gesichtserkennungsfunktion-von-facebook.html Tags: #Facebook #Gesichtserkennung #sozialeNetzwerke #Scoring #Verbraucherdatenschutz #ZentraleDatenbanken #Datenpannen #skandale Erstellt: 2011-08-07 07:39:23 Aufrufe: 5624 Kommentar abgeben |
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