06.08.2011: Landgericht Lüneburg wertet GPS-Observation als Straftat
Das Landgericht Lüneburg wertet die GPS-Observation durch eine Detektei als unbefugte Verarbeitung von Daten. Es wird darin ein klarer Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung gesehen. Eine kommerzielle, heimliche GPS Observation ist damit strafbar geworden.
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Kommentar: RE: 20110806 GPS-Überwachung ist eine Straftat
Das Thema geht nun in eine neue, wahrscheinlich entscheidende Runde.
Die Angeklagten, ein angestellter Detektiv einer Mannheimer Detektei sowie der Inhaber dieser Detektei, haben gegen eine Entscheidung des LG Mannheim (Az.: 4 KLs 408 Js 27973/08) Revision eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 StR 32/13 geführt.
Eine erste mündliche Verhandlung ist für den 4. Juni 2013 anberaumt. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BGH als Grundsatzurteil auch auf weitere und zukünftige Verfahren Auswirkungen haben wird.
Ihre Adecta Wirtschaftsdetektei & Observationsdienst www.adecta.de 08.04.2013 21:25
sdas
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Tags: #Geodaten #Landgericht #Urteil #Ueberwachung #GPS #Mautsysteme #Privatsphaere #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2011-08-06 07:47:31 Aufrufe: 4996
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